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Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei
1. Novellierung der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) (ÜEA-Richtlinie)
2. Mustervertrag
3. Bezugsquellen
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 23.07.2019
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2.
Mustervertrag
Der „Mustervertrag für Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Empfangseinrichtungen bei der Polizei (EE-Pol)“ zum Anschluss von Anlagen gemäß ÜEA-Richtlinie wurde überarbeitet (Stand Januar 2019, siehe Anlage).