Inhalt
37.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
37.1
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 30. April 2032 außer Kraft.
37.2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Dienstvorschrift für die Einrichtung und Benutzung von Hafträumen der Polizei (Haftvollzugsordnung der Polizei – HVOPol) vom 20. März 1962 (MABI. S. 283), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. März 1978 (MABl. S. 221) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.