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Text gilt ab: 18.10.2019
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2003.4-J

Dienstvereinbarung über den Einsatz eines elektronischen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und in den Verwaltungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie im Justizvollzug

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 18. Oktober 2019, Az. B4 - 1500E - VI - 11559/2018

(BayMBl. Nr. 475)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Dienstvereinbarung über den Einsatz eines elektronischen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und in den Verwaltungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie im Justizvollzug vom 18. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 475)

Die Dienstvereinbarung fokussiert auf die in den Verwaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz einheitlich genutzte zentrale Dokumentenablage (elektronische Akte), die Vorgangsbearbeitung (z. B. elektronische Zeichnung) und den elektronischen Laufweg (Workflow). Dabei kann der zur Verfügung gestellte elektronische Schreibtisch genutzt werden. Aufgrund der unmittelbaren Auswirkung auf die organisatorischen Arbeitsabläufe in Abhängigkeit vom jeweiligen Einsatzzweck und -umfang können innerhalb der einzelnen, dem Ressort zugehörigen Behörden gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (StMJ), der Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, der Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Hauptstaatsanwaltsrat (im Folgenden: Hauptpersonalvertretungen) schließen gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) sowie Art. 27 Abs. 5, Art. 17 Abs. 4 und Art. 37 Abs. 1 des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes (BayRiStAG) nach Anhörung der Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter und der Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Bediensteten folgende Dienstvereinbarung: