Inhalt
9. Inkrafttreten
9.1
Die Dienstvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung weiter.
9.2
Einvernehmliche Änderungen der Dienstvereinbarung sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.
9.3
Soweit einzelne Regelungen der Dienstvereinbarung aufgrund anderer rechtlicher Regelungen unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der Dienstvereinbarung im Übrigen dadurch nicht berührt.