Inhalt

Text gilt ab: 18.10.2019

2. Ziele und Grundsätze der eGov-Suite Bayern

2.1 

Mit Einführung der eGov-Suite Bayern soll allen Bediensteten die elektronische Bearbeitung, die elektronische Ablage von Schriftgut und der elektronische Laufweg ermöglicht werden. Dabei kann auch der elektronische Schreibtisch verwendet werden. Die Aktenführung soll vereinheitlicht und damit die Effektivität und Transparenz des Verwaltungshandelns verbessert werden.

2.2 

Die Akzeptanz für die Nutzung der eGov-Suite Bayern soll bei allen Bediensteten durch eine umfassende Information und Beteiligung erreicht werden. Die Bediensteten werden durch Einführungsschulungen und sonstige Informationen (z. B. Anleitungen, Handbücher etc.) mit der Handhabung der eGov-Suite Bayern frühzeitig und benutzergerecht vertraut gemacht.