Inhalt

Text gilt ab: 18.10.2019

6. Datenschutz

Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), anderer Datenschutzvorschriften und die Maßgaben der datenschutzrechtlichen Freigaben der eGov-Suite Bayern (ehemals ELDORA) vom 29. März 2007, 20. Dezember 2011 und 11. August 2017 sind zu beachten. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass sie Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangen können. Die verarbeitungs- und nutzungsberechtigten Personengruppen sind in der datenschutzrechtlichen Verfahrensbeschreibung1 unter Nr. 7 festgelegt.

1 [Amtl. Anm.:] Abrufbar unter http://eakte.bybn.de/mam/eakte_einfuehren/verfahrensbeschreibung_2017-02-24.pdf