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Deradikalisierungs- und Ausstiegsprogramme für Extremisten
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Text gilt ab: 01.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2035
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5.
Jugendämter nehmen bei deradikalisierungs- und aussteigewilligen Jugendlichen aus einer extremistischen Szene mit deren Einwilligung Kontakt mit der nach Nr. 1 zuständigen Stelle auf.