Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. 

1Die Polizei und sonstige Sicherheitsbehörden prüfen bei Kontakten zu Personen aus der rechtsextremistischen Szene, insbesondere jugendlichen Straftätern, ob Neigung oder Bereitschaft zum Ausstieg vorhanden ist, und nehmen gegebenenfalls Verbindung zur BIGE auf. 2Sofern sie Hinweise auf eine mögliche Aussteigebereitschaft rechtsextremistisch motivierter Personen von anderen öffentlichen und privaten Stellen erlangen, leiten sie diese an die BIGE weiter.