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Deradikalisierungs- und Ausstiegsprogramme für Extremisten
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Text gilt ab: 01.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2035
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4.
Bewährungshelfer und Jugendgerichtshelfer stellen bei Probanden, die zum Ausstieg aus einer extremistischen Szene bereit sind, mit deren Einwilligung Kontakt zu der nach Nr. 1 zuständigen Stelle her.