Inhalt
3.
1Die Justizvollzugsanstalten melden der BIGE Gefangene, die aus der rechtsextremistischen Szene stammen und bei denen es Anhaltspunkte für eine Bereitschaft zum Ausstieg gibt. 2Sie ermöglichen der BIGE die Kontaktaufnahme innerhalb der Justizvollzugsanstalten.