Inhalt

Text gilt ab: 11.06.2026

§ 2  
Aufgaben

Das Internationale Künstlerhaus dient der Förderung und Pflege der Künste und der Vertiefung der kulturellen Beziehungen des Freistaates Bayern zu anderen Staaten. Durch die Aufnahme von Künstlerinnen und Künstlern aus anderen europäischen Ländern will der Freistaat Bayern einen Beitrag zur Förderung des europäischen Gedankens leisten. Außerdem soll das Internationale Künstlerhaus durch die Zusammenarbeit mit den örtlichen Institutionen, durch öffentliche Auftritte der Stipendiatinnen und Stipendiaten und durch eigene Veranstaltungen einen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Bamberg und der Region leisten.