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Inhaltsverzeichnis
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Ordnung des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia in Bamberg
§ 1 Rechtsnatur
§ 2 Aufgaben
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§ 3 Leitung
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§ 4 Kuratorium
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§ 5 Stipendien
§ 6 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 11.06.2026
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§ 1
Rechtsnatur
Das Internationale Künstlerhaus wurde mit Wirkung vom 1.Oktober 1997 errichtet. Es ist eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.