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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz – BayUVollzG) Vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 678) BayRS 312-1-J (Art. 1–40)
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Teil 1 Anwendungsbereich (Art. 1)
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Teil 2 Grundsätze (Art. 2–7)
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Teil 3 Vollzugsverlauf (Art. 8–10)
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Teil 4 Gestaltung des Lebens in der Anstalt (Art. 11–14)
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Teil 5 Verkehr mit der Außenwelt (Art. 15–24)
Art. 15 Recht auf Besuch
Art. 16 Zulassung zum Besuch
Art. 17 Überwachung von Besuchen
Art. 18 Recht auf Schriftwechsel
Art. 19 Überwachung des Schriftwechsels, Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben
Art. 20 Anhalten von Schreiben
Art. 21 Telekommunikation
Art. 22 Verkehr mit Verteidigern sowie besonderen Stellen
Art. 23 Pakete
Art. 24 Vorführung, Ausführung, Ausantwortung
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Teil 6 Gesundheitliche und soziale Betreuung (Art. 25–26)
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Teil 7 Besondere Maßnahmen (Art. 27–28)
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Teil 8 Vorschriften für junge Untersuchungsgefangene (Art. 29–35)
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Teil 9 Ergänzende Anwendung anderer Gesetze (Art. 36–37)
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Teil 10 Schlussvorschriften (Art. 38–40)
[Schlussformel]
Inhalt
BayUVollzG
Text gilt ab: 01.11.2022
Fassung: 20.12.2011
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Teil 5 Verkehr mit der Außenwelt
Art. 15 Recht auf Besuch
Art. 16 Zulassung zum Besuch
Art. 17 Überwachung von Besuchen
Art. 18 Recht auf Schriftwechsel
Art. 19 Überwachung des Schriftwechsels, Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben
Art. 20 Anhalten von Schreiben
Art. 21 Telekommunikation
Art. 22 Verkehr mit Verteidigern sowie besonderen Stellen
Art. 23 Pakete
Art. 24 Vorführung, Ausführung, Ausantwortung