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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee (TZiWG) Vom 27. November 1964 (GVBl. S. 205) BayRS 7902-9-L (Art. 1–45)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Ablösung der Holznutzungsrechte und -vergünstigungen (Art. 1–14)
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)
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2. Abschnitt Ablösung gegen Übereignung von Grundstücken (Art. 4–5)
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3. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Vollübereignung und die Realteilung (Art. 6–13)
Art. 6 Ausnahme von der Eigentumsübertragung
Art. 7 Wege und Gewässer
Art. 8 Begründung von Dienstbarkeiten
Art. 9 Aufrechterhaltung von Benutzungsrechten und Benutzungsbefugnissen
Art. 10 Rechte Dritter an den berechtigten Anwesen
Art. 11 Ausgleichszahlungen
Art. 12 Geldabfindung in besonderen Fällen
Art. 13 Zahlungsvorschriften
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4. Abschnitt Ablösug gegen Geldentschädigung (Art. 14)
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Zweiter Teil Waldaufnahme, Bewertung (Art. 15–19)
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Dritter Teil Verfahren (Art. 20–39)
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Vierter Teil Besondere Vorschriften (Art. 40–42)
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Fünfter Teil Sondervorschriften für den Forstamtsbezirk Benediktbeuern (Art. 42a)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 43–45)
[Schlussformel]
Anlagen 1–8
Anlage 9 Ausgleichszahlungen im Forstamtsbezirk Benediktbeuern(Art. 11, 42a Abs. 1)
Inhalt
TZiWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 27.11.1964
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3. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Vollübereignung und die Realteilung
Art. 6 Ausnahme von der Eigentumsübertragung
Art. 7 Wege und Gewässer
Art. 8 Begründung von Dienstbarkeiten
Art. 9 Aufrechterhaltung von Benutzungsrechten und Benutzungsbefugnissen
Art. 10 Rechte Dritter an den berechtigten Anwesen
Art. 11 Ausgleichszahlungen
Art. 12 Geldabfindung in besonderen Fällen
Art. 13 Zahlungsvorschriften