Inhalt

Text gilt ab: 20.02.2024
Fassung: 20.02.2024
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a)
Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst in der Fassung der Anlage zu § 4 des Änderungstarifvertrages zum TV-L-Forst Nr. 9 vom 15. Februar 2022 bzw. des diesem nachfolgenden Änderungstarifvertrags),
b)
Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst in der Fassung der Anlage zu § 4 des Änderungstarifvertrages Nr. 8 zum TVA-L-Forst vom 15. Februar 2022 bzw. des diesem nachfolgenden Änderungstarifvertrags).