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TV-EL-F
Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 15.07.2008
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Tarifvertrag vom 15. Juli 2008 über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben und zur/zum Forstwirtin/Forstwirt Auszubildende des Freistaates Bayern
(TV-EL-F)

Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Bundesvorstand
wird Folgendes vereinbart: