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TV-EL-F
Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 15.07.2008
§ 5
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. 2Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 3Im Fall einer Kündigung wird die Nachwirkung dieses Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.
(2) Der Tarifvertrag vom 9. Dezember 2004 über eine ergänzende Leistung an Waldarbeiter und zum Forstwirt Auszubildende des Freistaates Bayern tritt ab 1. Januar 2008 außer Kraft.