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Tarifvertrag vom 15. Juli 2008 über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben und zur/zum Forstwirtin/Forstwirt Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL-F) (§§ 1–5)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen und Höhe der ergänzenden Leistung
§ 3 Ergänzende Leistung für Kinder
§ 4 Allgemeine Bestimmungen
§ 5 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Inhalt
TV-EL-F
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 15.07.2008
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Tarifvertrag vom 15. Juli 2008 über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben und zur/zum Forstwirtin/Forstwirt Auszubildende des Freistaates Bayern
(TV-EL-F)
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Bundesvorstand
wird Folgendes vereinbart: