Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 27.12.2004
Art. 2
Stiftungszweck
(1) 1Zweck der Stiftung ist die Förderung der Musikkultur durch Konzerte und Veranstaltungen des Orchesters „Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie“. 2Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Trägerschaft des Orchesters „Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie“.
(2) 1Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.