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SchulgespflV
Text gilt ab: 01.06.2022
Fassung: 20.12.2008
§ 2
Maßnahmen der Schulgesundheitspflege
Die Schulgesundheitspflege umfasst die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung (Schuleingangsscreening, schulärztliche Untersuchung) sowie insbesondere
1.
Impfberatung und Impfungen,
2.
Erhebung und Dokumentation von Daten zur Gesundheitsberichterstattung,
3.
Beratung über und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention,
4.
Erstellen ärztlicher Zeugnisse und Gutachten.