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Verordnung zur Schulgesundheitspflege Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008 (GVBl. 2009 S. 10) BayRS 2126-3-2-G (§§ 1–15)
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Abschnitt 1 Allgemeines (§§ 1–3)
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Abschnitt 2 Schuleingangsuntersuchung (Schuleingangsscreening, schulärztliche Untersuchung) (§§ 4–9)
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Abschnitt 3 Impfberatung und Impfungen (§§ 10–11)
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Abschnitt 4 Beratung über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention (§ 12)
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Abschnitt 5 Erstellung schulärztlicher Zeugnisse und Gutachten (§ 13)
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Abschnitt 6 Dokumentation (§ 14)
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Abschnitt 7 Schlussbestimmungen (§ 15)
§ 15 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
SchulgespflV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 20.12.2008
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