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Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) Vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 164, 241) BayRS 2230-1-1-1-K (§§ 1–49)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Schulgemeinschaft (§§ 2–18a)
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Kapitel 1 Schulleiterin und Schulleiter (vergleiche Art. 57, 84 und 85 BayEUG) (§ 2)
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Kapitel 2 Lehrkräfte, Lehrerkonferenz, Ausschüsse (vergleiche Art. 51, 53, 58 und 59 BayEUG) (§§ 3–7)
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Kapitel 3 Schülerinnen und Schüler (vergleiche Art. 62 und 63 BayEUG) (§§ 8–11)
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Kapitel 4 Erziehungsberechtigte (vergleiche Art. 64 bis 68, 74 und 76 BayEUG) (§§ 12–16)
§ 12 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
§ 13 Wahl der Klassenelternsprecherin oder des Klassenelternsprechers
§ 14 Wahl des Elternbeirats und des gemeinsamen Elternbeirats
§ 15 Aufgaben und Geschäftsgang der Elternvertretungen
§ 16 Amtszeit und Mitgliedschaft der Elternvertretungen
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Kapitel 5 Schulforum und Verbundausschuss (vergleiche Art. 69 und 32a BayEUG) (§§ 17–18)
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Kapitel 6 Einsatz digitaler Hilfsmittel durch Gremien (§ 18a)
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Teil 3 Allgemeiner Schulbetrieb (§§ 19–30)
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Teil 4 Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz (§§ 31–36)
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Teil 5 Schülerunterlagen (vergleiche Art. 85 Abs. 1a BayEUG) (§§ 37–42)
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Teil 6 Mobile Sonderpädagogische Dienste (§ 43)
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Teil 7 Schulaufsicht (§§ 44–45)
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Teil 8 Datenschutz (§ 46)
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Teil 9 Schulische Angebote zur Erstintegration (§ 47)
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Teil 10 Schlussbestimmungen (§§ 48–49)
[Schlussformel]
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Anlage 1 Modus-Maßnahmen
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Anlage 2 Verarbeitungsverfahren
Anlage 3 Schulartunabhängige Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6
Inhalt
BaySchO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 01.07.2016
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Kapitel 4 Erziehungsberechtigte
(vergleiche Art. 64 bis 68, 74 und 76 BayEUG)
§ 12 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
§ 13 Wahl der Klassenelternsprecherin oder des Klassenelternsprechers
§ 14 Wahl des Elternbeirats und des gemeinsamen Elternbeirats
§ 15 Aufgaben und Geschäftsgang der Elternvertretungen
§ 16 Amtszeit und Mitgliedschaft der Elternvertretungen