Inhalt
    
    
            
              Art. 4
               Art der Reisekostenvergütung 
              
             
            Die Reisekostenvergütung umfasst
            
              - 1.
- 
                Fahrkostenerstattung (Art. 5), 
- 2.
- 
                Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (Art. 6), 
- 3.
- 
                Tagegeld (Art. 8), 
- 4.
- 
                Übernachtungsgeld (Art. 9), 
- 5.
- 
                Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (Art. 10), 
- 6.
- 
                Erstattung der Nebenkosten (Art. 12), 
- 7.
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                Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen (Art. 13), 
- 8.
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                Aufwandsvergütung (Art. 18), 
- 9.
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                Pauschvergütung (Art. 19), 
- 10.
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                Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen und bei vorzeitiger Beendigung des Dienstgeschäfts (Art. 20).