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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV) Vom 2. November 2007 (GVBl. S. 767) BayRS 2210-1-1-3-K/WK (§§ 1–41)
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Qualifikation für ein Studium an staatlichen Universitäten (§§ 1–15)
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Qualifikation für ein Studium an staatlichen Kunsthochschulen (§§ 16–19)
  • Bereich reduzierenAbschnitt 3 Qualifikation für ein Studium an staatlichen Fachhochschulen (§§ 20–28)
  • § 20 Qualifikationsmöglichkeiten
  • § 21 Fachhochschulreife – im Freistaat Bayern außerhalb des Hochschulbereichs erworben
  • § 22 Fachgebundene Fachhochschulreife – im Freistaat Bayern außerhalb des Hochschulbereichs erworben
  • § 23 Fachgebundene Fachhochschulreife – im Freistaat Bayern innerhalb des Hochschulbereichs erworben
  • § 24 Fachhochschulreife – im Inland außerhalb des Hochschulbereichs erworben
  • § 25 Fachgebundene Fachhochschulreife – im Inland innerhalb des Hochschulbereichs erworben
  • § 26 Nachweise der Fachhochschulreife oder fachgebundenen Fachhochschulreife – im Ausland erworben
  • § 27 Eignungsprüfung für Fachhochschulstudiengänge
  • § 28 Qualifikation für ein Studium in gemeinsamen Studiengängen der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm und der Hochschule Ulm
  • Bereich erweiternAbschnitt 4 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (§§ 29–33)
  • Bereich erweiternAbschnitt 5 Nachweis der Eignung für Studiengänge mit besonderen qualitativen Anforderungen (§ 34)
  • Bereich erweiternAbschnitt 6 Qualifikation zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen (§ 35)
  • Bereich erweiternAbschnitt 7 Qualifikation für ein Studium an staatlich anerkannten Hochschulen (§ 36)
  • Bereich erweiternAbschnitt 8 Zuständigkeits-, Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 37–41)
  • [Schlussformel]

Inhalt

QualV
Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.11.2007
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Abschnitt 3 Qualifikation für ein Studium an staatlichen Fachhochschulen

§ 20 Qualifikationsmöglichkeiten
§ 21 Fachhochschulreife – im Freistaat Bayern außerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 22 Fachgebundene Fachhochschulreife – im Freistaat Bayern außerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 23 Fachgebundene Fachhochschulreife – im Freistaat Bayern innerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 24 Fachhochschulreife – im Inland außerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 25 Fachgebundene Fachhochschulreife – im Inland innerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 26 Nachweise der Fachhochschulreife oder fachgebundenen Fachhochschulreife – im Ausland erworben
§ 27 Eignungsprüfung für Fachhochschulstudiengänge
§ 28 Qualifikation für ein Studium in gemeinsamen Studiengängen der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm und der Hochschule Ulm
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