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QualV
Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.11.2007
§ 23
Fachgebundene Fachhochschulreife – im Freistaat Bayern innerhalb des Hochschulbereichs erworben
Die fachgebundene Fachhochschulreife wird außerdem nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes Zeugnis der Hochschule für Politik München über die bestandene Abschlussprüfung gemäß §§ 5 ff der Prüfungsordnung der Hochschule für Politik vom 18. September 1981 (KMBl II S. 661) in der jeweils geltenden Fassung, jedoch nur für die Fachhochschulstudiengänge Soziale Arbeit und eng verwandte Studiengänge.