Inhalt
    
    
            
              Art. 5b
               Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm 
              
             
            Zur kooperativen Umsetzung natur- und artenschutzfachlicher Ziele kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die natur- und artenschutzverträgliche Bewirtschaftung und Pflege von
            
              - 1.
 
              - 
                
Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparken, Biosphärenreservaten, gesetzlich geschützten Biotopen, Streuobstbeständen und Wiesenbrütergebieten,
               
              
              - 2.
 
              - 
                
nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen,
               
              
              - 3.
 
              - 
                
Flächen mit Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten,
               
              
              - 4.
 
              - 
                
Flächen zum Aufbau des Biotopverbunds nach Art. 19 Abs. 1 und
               
              
              - 5.
 
              - 
                
Gewässerrandstreifen,
               
              
            
            oder eine besonders naturverträgliche Weidetierhaltung gefördert werden.