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KSO
Text gilt ab: 01.08.2026
Fassung: 01.07.1999
§ 18
Aufgaben der Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz dient neben ihren sonstigen Aufgaben nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie den einschlägigen Schulordnungen dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung; sie berät über die Maßnahmen, die für die Erziehung und Unterrichtung der Schüler erforderlich sind, wobei medizinische und organisatorische Erfordernisse der Klinik berücksichtigt werden müssen.