Inhalt
    
    
            
              § 1
               Inhalt des Haushaltsplans 
              
             
            (1) Der Vermögenshaushalt umfaßt auf der Einnahmenseite
            
              - 1.
- 
                die Zuführung vom Verwaltungshaushalt, 
- 2.
- 
                Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, 
- 3.
- 
                Entnahmen aus Rücklagen, 
- 4.
- 
                Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge für Investitionen und ähnliche Entgelte, 
- 5.
- 
                Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen, 
auf der Ausgabenseite
            
              - 6.
- 
                die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten sowie die Ablösung von Dauerlasten, 
- 7.
- 
                Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie Verpflichtungsermächtigungen, 
- 8.
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                Zuführungen zu Rücklagen und die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, 
- 9.
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                die Zuführung zum Verwaltungshaushalt. 
(2) Der Verwaltungshaushalt umfaßt die nicht unter Absatz 1 fallenden Einnahmen und Ausgaben.