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Inhaltsverzeichnis
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) Vom 13. Oktober 2003 (GVBl. S. 758) BayRS 2038-3-3-11-J (§§ 1–73)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–4)
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Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften für die Staatsprüfungen (§§ 5–15)
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Dritter Teil Erste Juristische Prüfung (§§ 16–43)
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Vierter Teil Vorbereitungsdienst (§§ 44–56)
§ 44 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 45 Leitung des Vorbereitungsdienstes
§ 46 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
§ 47 Rechte und Pflichten der Rechtsreferendare
§ 48 Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes
§ 49 Pflichtwahlpraktikum
§ 50 Arbeitsgemeinschaften, Einführungslehrgänge und sonstige Lehrgänge
§ 51 Gastreferendare
§ 52 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
§ 53 Urlaub; Anrechnung von Urlaubs- und Krankheitszeiten auf den Vorbereitungsdienst
§ 53a Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit
§ 54 Ausbildungszeugnisse
§ 55 Entlassung
§ 56 Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst
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Fünfter Teil Zweite Juristische Staatsprüfung (§§ 57–71)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 72–73)
[Schlussformel]
Inhalt
JAPO
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 13.10.2003
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Vierter Teil Vorbereitungsdienst
§ 44 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 45 Leitung des Vorbereitungsdienstes
§ 46 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
§ 47 Rechte und Pflichten der Rechtsreferendare
§ 48 Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes
§ 49 Pflichtwahlpraktikum
§ 50 Arbeitsgemeinschaften, Einführungslehrgänge und sonstige Lehrgänge
§ 51 Gastreferendare
§ 52 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
§ 53 Urlaub; Anrechnung von Urlaubs- und Krankheitszeiten auf den Vorbereitungsdienst
§ 53a Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit
§ 54 Ausbildungszeugnisse
§ 55 Entlassung
§ 56 Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst