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Inhaltsverzeichnis
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) Vom 13. Oktober 2003 (GVBl. S. 758) BayRS 2038-3-3-11-J (§§ 1–73)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–4)
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Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften für die Staatsprüfungen (§§ 5–15)
§ 5 Allgemeines
§ 6 Landesjustizprüfungsamt
§ 7 Prüfungsausschüsse
§ 8 Ausschluss von der Teilnahme
§ 9 Rücktritt und Versäumnis
§ 10 Verhinderung, Unzumutbarkeit
§ 11 Unterschleif, Verlassen des beaufsichtigten Prüfungsbereichs, Täuschungs- und Beeinflussungsversuch
§ 12 Mängel im Prüfungsverfahren
§ 13 Nachteilsausgleich
§ 14 Nachprüfungsverfahren
§ 15 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
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Dritter Teil Erste Juristische Prüfung (§§ 16–43)
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Vierter Teil Vorbereitungsdienst (§§ 44–56)
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Fünfter Teil Zweite Juristische Staatsprüfung (§§ 57–71)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 72–73)
[Schlussformel]
Inhalt
JAPO
Text gilt ab: 01.06.2024
Fassung: 13.10.2003
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Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften für die Staatsprüfungen
§ 5 Allgemeines
§ 6 Landesjustizprüfungsamt
§ 7 Prüfungsausschüsse
§ 8 Ausschluss von der Teilnahme
§ 9 Rücktritt und Versäumnis
§ 10 Verhinderung, Unzumutbarkeit
§ 11 Unterschleif, Verlassen des beaufsichtigten Prüfungsbereichs, Täuschungs- und Beeinflussungsversuch
§ 12 Mängel im Prüfungsverfahren
§ 13 Nachteilsausgleich
§ 14 Nachprüfungsverfahren
§ 15 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung