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Inhaltsverzeichnis
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) Vom 13. Oktober 2003 (GVBl. S. 758) BayRS 2038-3-3-11-J (§§ 1–73)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–4)
§ 1 Einheitliche Ausbildung, Bezeichnungen der Prüfungen
§ 2 Inhalte der Prüfungen
§ 3 Unabhängigkeit der Prüfer
§ 4 Einzelnoten, Gesamtnoten und Prüfungsgesamtnoten
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Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften für die Staatsprüfungen (§§ 5–15)
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Dritter Teil Erste Juristische Prüfung (§§ 16–43)
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Vierter Teil Vorbereitungsdienst (§§ 44–56)
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Fünfter Teil Zweite Juristische Staatsprüfung (§§ 57–71)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 72–73)
[Schlussformel]
Inhalt
JAPO
Text gilt ab: 01.06.2024
Fassung: 13.10.2003
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Einheitliche Ausbildung, Bezeichnungen der Prüfungen
§ 2 Inhalte der Prüfungen
§ 3 Unabhängigkeit der Prüfer
§ 4 Einzelnoten, Gesamtnoten und Prüfungsgesamtnoten