Inhalt
Art. 5
Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung
Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Art. 18 Abs. 5 wird aufgehoben.
- 2.
-
Art. 39 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Abs. 4 wird aufgehoben.
- b)
-
Abs. 5 wird Abs. 4.