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HG 2021
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 09.04.2021
Art. 5
Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung
Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Art. 18 Abs. 5 wird aufgehoben.
2.
Art. 39 wird wie folgt geändert:
a)
Abs. 4 wird aufgehoben.
b)
Abs. 5 wird Abs. 4.