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HG 2021
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 09.04.2021
Art. 13
Durchführungsbestimmungen
Für die Ausführung des Haushaltsplans und die Aufstellung der Haushaltsrechnung gelten neben den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften die weiteren haushaltsgesetzlichen Regelungen in den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz.