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HG 2021
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 09.04.2021
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 353 355 800 € festgestellt.