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Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834) BayRS 2021-1/2-I (Art. 1–61)
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Erster Teil Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–20)
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Zweiter Teil Wahl der Gemeinderatsmitglieder, der Kreisrätinnen und Kreisräte (Art. 21–38)
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Abschnitt I Grundsätze (Art. 21–23)
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Abschnitt II Wahlvorschläge (Art. 24–33)
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Abschnitt III Verhältniswahl (Art. 34–37)
Art. 34 Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
Art. 35 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
Art. 36 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
Art. 37 Listennachfolge
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Abschnitt IV Mehrheitswahl (Art. 38)
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Dritter Teil Wahl der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte (Art. 39–46)
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Vierter Teil Annahme der Wahl, Amtsverlust (Art. 47–49)
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Fünfter Teil Überprüfung der Wahl (Art. 50–52)
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Sechster Teil Kosten, Wahlstatistik, Vollzugsvorschriften (Art. 53–58)
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Siebter Teil Schlussbestimmungen (Art. 59–61)
Inhalt
GLKrWG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 07.11.2006
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Abschnitt III Verhältniswahl
Art. 34 Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
Art. 35 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
Art. 36 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
Art. 37 Listennachfolge