Inhalt
    
    
            
              § 35
               Inhalt des Zulassungsverfahrens 
              
             
             1Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind zwei Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt mindestens drei Stunden unter Aufsicht zu fertigen; die Aufgaben sind so zu gestalten, dass sie ein Urteil über
            
              - 1.
 
              - 
                
Grundkenntnisse in Englisch oder das Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache und die Fähigkeit zum logischen Denken sowie
               
              
              - 2.
 
              - 
                
Kenntnisse aus dem Bereich der Mathematik
               
              
            
            erlauben. 2Der Prüfungsausschuss kann Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben zulassen.