Inhalt

FachV-VI
Text gilt ab: 16.09.2022
Fassung: 24.04.2012
§ 32
Inhalt des Zulassungsverfahrens
1Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind zwei Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt mindestens drei Stunden unter Aufsicht zu fertigen; die Aufgaben sind so zu gestalten, dass sie ein Urteil über
1.
Grundkenntnisse in Englisch oder das Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache und die Fähigkeit zum logischen Denken sowie
2.
Kenntnisse aus dem Bereich der Mathematik
erlauben. 2Der Prüfungsausschuss kann Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben zulassen.