Inhalt

FachV-SozVerw
Text gilt ab: 01.09.2023
Fassung: 07.01.2013
§ 5
Ziel und Inhalt des Zulassungsverfahrens
(1) Das Prüfungsgespräch soll Aufschluss über Denkvermögen, Auffassungsgabe, geistige Beweglichkeit, sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie das Verständnis für die angestrebten Aufgaben geben.
(2) Das Prüfungsgespräch erstreckt sich insbesondere auf
1.
staatsbürgerliches Wissen, Verfassungs-, Europa- und Verwaltungsrecht,
2.
Grundzüge des Sozialrechts außerhalb des Fachgebiets,
3.
das Fachgebiet des Prüflings.