Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung in den fachlichen Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung und Fachschuldienst für Hauswirtschaft, Ernährung und Versorgung (Fachverordnung land- und hauswirtschaftlicher Verwaltungsdienst – FachV-Lw) Vom 27. November 2019 (GVBl. S. 705) BayRS 2038-3-7-1-L (§§ 1–49)
Bereich reduzieren
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–13)
Bereich reduzieren
Abschnitt 1 Allgemeines (§§ 1–7)
§ 1 Geltungsbereich, Fachliche Schwerpunkte
§ 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Auswahlverfahren
§ 5 Ausbildungs- und Prüfungsgebiete im fachlichen Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung
§ 6 Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes, Zuständigkeiten
§ 7 Aufgaben der Ausbildungsbehörden
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Prüfungswesen (§§ 8–13)
Bereich erweitern
Teil 2 Fachlicher Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung (§§ 14–32)
Bereich erweitern
Teil 3 Fachlicher Schwerpunkt Fachschuldienst für Hauswirtschaft, Ernährung und Versorgung (§§ 33–41)
Bereich erweitern
Teil 4 Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene (§§ 42–47)
Bereich erweitern
Teil 5 Modulare Qualifizierung (§ 48)
Bereich erweitern
Teil 6 Schlussbestimmungen (§ 49)
[Schlussformel]
Inhalt
FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 27.11.2019
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich, Fachliche Schwerpunkte
§ 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Auswahlverfahren
§ 5 Ausbildungs- und Prüfungsgebiete im fachlichen Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung
§ 6 Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes, Zuständigkeiten
§ 7 Aufgaben der Ausbildungsbehörden