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FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2019
Fassung: 27.11.2019
§ 3
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.
die für die jeweilige Qualifikationsebene erforderliche Vorbildung gemäß Art. 7 Abs. 1 oder Abs. 2 des Leistungslaufbahngesetzes nachweisen kann,
2.
das Auswahlverfahren (§ 4) erfolgreich absolviert hat und
3.
die nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.