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FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2019
Fassung: 27.11.2019
§ 5
Ausbildungs- und Prüfungsgebiete im fachlichen Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung
(1) 1Der Vorbereitungsdienst wird im fachlichen Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung mit den folgenden Ausbildungs- und Prüfungsgebieten durchgeführt: 2Für den Einstieg
1.
in der zweiten Qualifikationsebene mit dem Ausbildungs- und Prüfungsgebiet
Landwirtschaft
2.
in der dritten Qualifikationsebene mit den Ausbildungs- und Prüfungsgebieten
Landwirtschaft/Betriebswirtschaft
Landwirtschaft/Pflanzenbau
Landwirtschaft/Tierhaltung
Gartenbau
3.
in der vierten Qualifikationsebene mit den Ausbildungs- und Prüfungsgebieten
Landwirtschaft/Betriebswirtschaft
Landwirtschaft/Pflanzenbau
Landwirtschaft/Tierhaltung
Landwirtschaft/Milchwirtschaft
Hauswirtschaft und Ernährung
Gartenbau
Landespflege.