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FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2019
Fassung: 27.11.2019
§ 33
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.
die Abschlussprüfung an einer Fachakademie für Landwirtschaft Fachrichtung Ernährung und Versorgungsmanagement oder an einer vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fachakademie mit Erfolg abgelegt hat oder ein mindestens dreijähriges Studium mit einschlägigen Studieninhalten zu Hauswirtschaft und Ernährung mit dem erfolgreichen Abschluss als Diplomingenieurin (FH) oder Diplomingenieur (FH) oder als Bachelor oder einen vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Studien- oder Ausbildungsabschluss nachweist und
2.
die sonstigen nach § 3 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.