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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung (FachV-LE/QE2+3) Vom 2. Dezember 2012 (GVBl. S. 716) BayRS 2038-3-7-3-L (§§ 1–26)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Einstellung und Ausbildung (§§ 2–7)
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Teil 3 Prüfung (§§ 8–18)
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Teil 4 Ausbildungsqualifizierung (§§ 19–25)
§ 19 Zuständigkeit, Bekanntmachung, Anmeldung
§ 20 Gestaltung des Zulassungsverfahrens
§ 21 Auswahlkommissionen für das Zulassungsgespräch
§ 22 Bewertung, Ergebnis, Rangliste
§ 23 Wiederholung des Zulassungsverfahrens
§ 24 Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung
§ 25 Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung
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Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen (§ 26)
[Schlussformel]
Inhalt
FachV-LE/QE2+3
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 02.12.2012
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§ 25
Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung
Für die Dauer und den Inhalt der Ausbildungsqualifizierung gilt § 7 entsprechend.