Inhalt

FachV-LE/QE2+3
Text gilt ab: 01.03.2021
Fassung: 02.12.2012
§ 20
Gestaltung des Zulassungsverfahrens
(1) 1Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Zulassungsgespräch, das als strukturiertes Interview ausgestaltet ist. 2Das Zulassungsgespräch soll Aufschluss darüber geben, ob der Beamte oder die Beamtin für die Aufgaben in den Ämtern ab der dritten Qualifikationsebene geeignet ist.
(2) Das Zulassungsgespräch findet jeweils mit einem Bewerber oder einer Bewerberin statt.
(3) Das Zulassungsgespräch dauert in der Regel 90 Minuten.
(4) Das Zulassungsgespräch beinhaltet insbesondere fachliche Themen aus dem Fachbereich Ländliche Entwicklung und überfachliche Aspekte aus den Bereichen kommunikative Kompetenz, methodisches Arbeiten und unternehmerisches Denken und Handeln.