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FachV-LE/QE2+3
Text gilt ab: 01.03.2021
Fassung: 02.12.2012
§ 22
Bewertung, Ergebnis, Rangliste
(1) 1Das Zulassungsgespräch wird von den Mitgliedern der Auswahlkommission mit einer Punktskala von 1 bis 50 Punkten einzeln bewertet. 2Bei unterschiedlicher Punktzahl wird das Mittel gebildet.
(2) Das Zulassungsgespräch ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens die Hälfte der möglichen Punktzahl erreicht wurde.
(3) 1Auf Grund der Punktzahl wird für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Zulassungsverfahren eine Platzziffer festgelegt. 2Bewerber und Bewerberinnen mit gleicher Punktzahl erhalten die gleiche Platzziffer.
(4) Die Bewerber und Bewerberinnen erhalten über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens eine Bescheinigung, aus der die Platzziffer ersichtlich ist.