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FachV-Fw
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 18.11.2011
§ 35
Teilnahme
Neben den Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 4 LlbG müssen die Beamten und Beamtinnen für die Teilnahme an der modularen Qualifizierung mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 innehaben.