Inhalt
§ 33
Qualifizierungsbereich
1Die modulare Qualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung eine gezielte Qualifikation für Ämter der dritten Qualifikationsebene im jeweiligen Aufgabenbereich. 2Im Einsatzdienst kann nur die Einsatzdienstqualifikation übernommen werden, deren Voraussetzungen nachgewiesen sind.