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FachV-Bibl
Text gilt ab: 01.10.2015
Fassung: 01.09.2015
§ 55
Schriftliche Prüfung
1Im schriftlichen Teil bearbeiten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine zweistündige Aufgabe aus Fragen, die auf den Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten für die spätere Berufsarbeit abzielen, und Fragen aus dem Allgemeinwissen unter besonderer Berücksichtigung staatsbürgerlicher Kenntnisse. 2Die Aufgabe kann aus mehreren Teilen bestehen und Testverfahren einschließen, die dem Ziel des Zulassungsverfahrens entsprechen.