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FachV-Bibl
Text gilt ab: 01.10.2015
Fassung: 01.09.2015
§ 37
Zulassungsvoraussetzungen
1In den Vorbereitungsdienst können Bewerber und Bewerberinnen eingestellt werden, die ein Studium, das mit einer Ersten Staatsprüfung, einer Ersten Juristischen Prüfung, einem Diplom- oder Magisterabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation an einer Universität oder Kunsthochschule oder einem Masterabschluss abschließt, mit Erfolg beendet haben. 2Darüber hinaus ist der Nachweis der Promotion erwünscht.