Inhalt

FSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 15.05.2017
§ 42
Schriftliche Prüfung
1Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
1.
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie: Bearbeitungszeit 240 Minuten und
2.
Medizin und Psychiatrie: Bearbeitungszeit 120 Minuten.
2Die Aufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Schulaufsichtsbehörde.